Vereinbarung DIRI Urheberrechte und individuelle Persönlichkeitsrechte
zwischen
European Rolfing® Association e.V., vertreten durch den Vorstand, dieser wiederum vertreten durch
Frau Sabine Kalmbach (Executive Director),
Saarstraße 5, D-80797 München, nachfolgend „ERA“ genannt,
und
Rolfer®/Teilnehmer/Student genannt, nachfolgend gemeinsam Vertragspartner genannt.
Hintergrund
Nach der sog. “Student Policy on Video and Audio Taping in class“ des Dr. Ida Rolf Institute™ („DIRI“), die allen Studenten sowie DIRI-Mitgliedern bekannt gemacht wurde, sind während des Unterrichts Aufnahmen jeglicher Art, insbesondere Film-, Foto- oder Audio-Aufnahmen, grundsätzlich untersagt, außer
(i) die Aufnahmen erfolgen ausschließlich zu persönlichen (Lern-)Zwecken und
(ii) es liegt eine vorherige schriftliche und unterzeichnete Erlaubnis durch den administrativen Direktor der veranstaltenden Organisation, hier des ERA, vor.
Die Erlaubnis seitens der ERA wird erteilt, da die meisten der Teilnehmer von Kursen nicht die Muttersprache des Lehrers teilen.
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertragspartner Folgendes:
§1 ERA Guidelines on Video & Audio Taping
Die “ERA-Guideline on Video and Audio Taping in class” sind akzeptierter Bestandteil dieses Vertrages und werden anerkannt.
§ 2 Herstellung von Film- bzw. Fotoaufnahmen / Persönlichkeitsrechte
(1) Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Herstellung von Film- bzw. Fotoaufnahmen innerhalb der Klasse ausschließlich für die persönliche Verwendung zu Lernzwecken zulässig und jegliche sonstige Nutzung untersagt ist. Diese Erklärung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung in die Zukunft widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf der Einwilligung nicht berührt.
(2) Der Vertragspartner überträgt in dem für die vorgenannte Film- bzw. Fotoaufnahmen und Nutzung erforderlichen Umfang alle seine Urheberrechte sowie gegebenenfalls übertragbare Persönlichkeitsrechte, insbesondere das sog. Recht am eigenen Bild, an ERA.
§ 3 Nutzung der Filmaufnahmen
(1) Die Vertragspartner stimmen überein, dass die Film- bzw. Fotoaufnahmen außer für die persönlichen Lernzwecke des Rolfer®/Teilnehmer/Student und die Mitstudenten der Klasse sowie den Lehrern in keinerlei Weise, insbesondere nicht gewerblich (weder entgeltlich noch unentgeltlich), genutzt werden dürfen.
(2) Der Rolfer®/Teilnehmer/Student verpflichtet sich ausdrücklich, dass er die Film- bzw. Fotoaufnahmen ausschließlich für seine persönlichen Lernzwecke nutzt und er Dritten keinerlei Zugriff gewährt. Er verpflichtet sich, die Film- bzw. Fotoaufnahmen in keiner anderen Weise zu nutzen (weder entgeltlich noch unentgeltlich), insbesondere nicht zu verkaufen, zu verleihen, zu kopieren, auf einer Webseite oder anderswo im Internet verfügbar zu machen oder in irgendeiner anderen Weise öffentlich zugänglich zu machen.
(3) Der Rolfer®/Teilnehmer/Student ist verpflichtet, die Aufzeichnungen mit niemandem zu teilen und im Übrigen sorgfältig zu verwahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Rolfer®/Teilnehmer/Student wird bei der Verarbeitung der Aufzeichnungen alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DS-GVO und mitgliedsstaatliche Datenschutzgesetze einhalten und bestätigt, dass ihm das Transparenzdokument (Art. 13 und 14 DS-GVO) der ERA, einsehbar unter https://rolfing.org unter dem Button “Transparenzdokument“, bekannt ist.
(4) Die Film- bzw. Fotoaufnahmen werden seitens der ERA gespeichert und archiviert. Die ERA wird die Daten nur zu internen Zwecken verwenden sowie um DIRI’s Rechte an den darin enthaltenen Eigentum geltend zu machen und zu schützen.
§ 4 Einwilligung für Formulare, Veranstaltung, Reise, Foto, Film etc.
Mit der Übermittlung oder Angabe meiner personenbezogenen Daten willige in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Anmeldung, Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung und/oder der Reise ein.
Mit einer einzelnen Handlung (Übermittlung oder Angabe meiner personenbezogenen Daten), erteile ich mehrere Einwilligungen. Die Einwilligung umfasst auch die Weitergabe meiner personenbezogenen Daten (Teilnehmerlisten, Name, Position etc.) an Mitveranstalter, Behörden, Partner und Sponsoren sowie die Kontaktaufnahme durch solche. Ich wurde darüber aufgeklärt, dass andere Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung und/oder der Reise meine personenbezogenen Daten mitbekommen oder einsehen können (Teilnehmerlisten, Namenschilder etc.).
Mit einer einzelnen, weiteren Handlung, der Teilnahme an der Veranstaltung, erteile ich mehrere zusätzliche Einwilligungen, nämlich (1) dass während der Veranstaltung(en) oder Reise(n) Ton-, Film- und Fotoaufnahmen von meiner Person gemacht und (2) solche im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere auf der Homepage des Veranstalters sowie in Print-, Funk- und Online-Medien honorarfrei verwendet und veröffentlicht werden. Mir ist bekannt, dass veröffentlichte personenbezogene Daten, gar nicht, nur bedingt und/oder zeitverzögert gelöscht, verändert oder anonymisiert werden können und dass die Veröffentlichung auf einer urheberrechtlichen Zustimmung beruht und daher nicht wie eine datenschutzrechtliche Einwilligung widerrufbar ist.
Die vorstehenden Einwilligungen erteilen Sie freiwillig. Sie sind nicht verpflichtet eine Einwilligung gegenüber uns abzugeben. Die datenschutzrechtliche Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum
§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Dokument gibt die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(2) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern beide Vertragspartner Unternehmer sind, ausschließlich München.
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder künftig werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich schon jetzt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem Willen der Partner rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt, zu ersetzen. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken.
Anlagen
DIRI-Policy „Student Policy on Video & Audio Taping in class”
ERA-Guideline on Video & Audio Taping in class
München, 07.02.2024 signed by Sabine Kalmbach, Executive Director of the European Rolfing® Association e.V. (ERA)
ERA-Guideline on Video and Audio Recording in Class
This Guideline defines ERA’s interpretation of the DIRI-Policy “Student Policy on Video and Audio Taping in class” of July 26, 2011.
1. Foremost, it is vital to understand that any media-recording in an ERA class will touch on
- the individual privacy rights of students, instructors, and models, and
- the Intellectual property rights and ownership of DIRI
Thus, it is ERA's responsibility to ensure clarification and protect these rights as they pertain to each individual party.
2. The ERA will allow limited private recordings – no professional recordings – for learning and educational purposes only. By limited it is implied that these recordings are:
- Specific photos
- Short-duration video sequences
- NO filming of complete sessions is permitted.
3. It is the understanding of the ERA-Board that video and audio recordings are an excellent learning tool, where the majority of students attending class are most often not native speakers of the language of instruction. A current rule within DIRI's Policy allows for this provision within the above-described limitations.
4. Therefore, in ERA classes, private media-recording in a classroom setting can only be done once all the following criteria are met:
- all students, instructors and models agree that filming will occur.
- all students, instructors and models sign the “Agreement IP and Privacy rights” upfront.
- there will be one dedicated person (instructor, assistant, or student) doing the media-recording (and there will be only one recording authorized per class). The data will be shared among students and instructors for learning purposes only.
- ERA will receive a copy of the data for internal archiving.
5. This Guideline is attachment and part of the “Agreement IP and Privacy rights” // ERA, July 2015
THE ROLF INSTITUTE® OF STRUCTURAL INTEGRATION
European Rolfing® Association e.V.
Policy on Video and Audio Taping in class
1. The use of recording devices of all types (video, audio, cell phones, web cams, iPads or similar devices) is prohibited in the classroom. For students’ educational needs, the faculty member teaching the class and the students may seek permission to record during class.
2. For the permission from the Administrative Director the following requirements must be fulfilled:
3. The student must agree to use the tapes only in connection with his/her personal understanding of the classroom presentations and teaching. Recordings are considered to include trademarked proprietary information and may not to be shared, copied, or sold.
4. All students of the training have to agree.
5. All instructors, assistants and clients participating in the training have to agree.
6. The written consent forms of all participants have to be added to the permission.
7. I have read the above policy statement and I agree not to copy, sell, or distribute any tapes (audio-video) of the class for personal gain or any other reason. They are for my personal educational purposes only. I understand that the Rolf Institute requires that I acknowledge this policy by my signature below and that there will be juridical implications if I do not observe the rules above.